Cyber Resilience Act
Verordnung (EU) 2024/2847 und die eSeGeCe-Komponentenbibliotheken. Letzte Aktualisierung: August 2026
Verordnung (EU) 2024/2847 und die eSeGeCe-Komponentenbibliotheken. Letzte Aktualisierung: August 2026
Kunden, die Produkte für den europäischen Markt entwickeln, fragen uns, wie sich der Cyber Resilience Act auf Software auswirkt, die unsere Komponenten einbettet. Diese Seite legt dar, wo die Verordnung steht, welche Pflichten auf uns und welche auf Sie entfallen, und was wir bereitstellen, damit Sie Ihre eigene Sorgfaltspflichtakte vervollständigen können.
Die Verordnung (EU) 2024/2847 ist am 10. Dezember 2024 in Kraft getreten, ihre Pflichten greifen jedoch gestaffelt:
Bis Dezember 2027 trägt kein Produkt auf dem Markt eine CRA-Konformitätserklärung, weil der Rahmen, der sie ausstellt, erst aufgebaut wird. Jeder Anbieter, der heute eine abgeschlossene CRA-Konformitätsbewertung behauptet, beschreibt etwas, das es noch nicht gibt. Was wir jetzt tun können, und dafür ist diese Seite da, ist Ihnen die Nachweise zu liefern, die Ihre eigene Bewertung braucht.
Ja. Eine kommerziell bereitgestellte Softwarebibliothek ist selbst ein Produkt mit digitalen Elementen, damit fallen die eSeGeCe-Komponenten in den Anwendungsbereich der Verordnung und wir sind deren Hersteller. Das ist unabhängig von Ihren eigenen Pflichten für das Produkt, das Sie in Verkehr bringen.
Die eSeGeCe-Komponentenbibliotheken sind weder in Anhang III noch in Anhang IV der Verordnung aufgeführt. Sie sind keine Betriebssysteme, Hypervisoren, Container-Laufzeitumgebungen, Firewalls, Angriffserkennungssysteme, VPN, Identitätsverwaltungssysteme, Passwortmanager, Bootmanager, Public-Key-Infrastrukturen, Netzverwaltungssysteme oder eine sonstige wichtige oder kritische Klasse.
Sie fallen daher in die Standardkategorie, in der die Konformität vom Hersteller im Verfahren der internen Kontrolle nach Modul A festgestellt wird und nicht von einer notifizierten Stelle. Für Ihre Akte bedeutet das, dass die Integration unserer Komponenten Ihr Produkt nicht schon dadurch in eine höhere Konformitätsbewertungsklasse zieht. Wie Ihr eigenes Produkt eingestuft wird, hängt davon ab, was es tut.
Sie sind Hersteller des Produkts, das Sie auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, und die CE-Kennzeichnung sowie die Konformitätserklärung für dieses Produkt liegen bei Ihnen. Zwei Artikel regeln das Verhältnis zwischen uns:
Anhang I Teil I verlangt, dass ein Produkt mit einer sicheren Standardkonfiguration ausgeliefert wird, dass es sich gegen Denial of Service schützt und dass seine Angriffsfläche minimiert ist. Diese Arbeit ist im Produkt bereits sichtbar. Jüngere Versionen haben dafür gesorgt, dass der WebSocket-Server eingehende Steuerframes in ihrer Rate begrenzt, dass er die Zahl gleichzeitiger Verbindungen begrenzt, statt eine unbegrenzte Zahl anzunehmen, dass der HTTP/2-Server eine maximale Größe des Anfragekörpers erhielt und dass die Browser-Ursprünge eingeschränkt wurden, die einen MCP-Server aufrufen dürfen. Transportsicherheit steht über OpenSSL zur Verfügung oder unter Windows über SChannel ganz ohne auszuliefernde Fremdbibliothek. Diese Voreinstellungen wurden verschärft, weil es die richtigen Voreinstellungen sind, nicht weil eine Frist es verlangt hätte.
Im Hinblick auf die genannten Fristen arbeiten wir an der technischen Dokumentation nach Anhang VII, der EU-Konformitätserklärung nach Anhang V, der CE-Kennzeichnung, soweit sie uns betrifft, den Informationen und Anleitungen für den Nutzer nach Anhang II sowie dem internen Prozess für die Meldepflichten nach Artikel 14, die im September 2026 beginnen. Wir veröffentlichen die Ergebnisse hier, sobald sie vorliegen. Die harmonisierten Normen zur Verordnung werden noch erarbeitet, wir richten uns danach aus, sobald sie verfügbar sind.
Wenn Ihre Compliance-Abteilung einen Lieferantenbewertungsbogen, einen Komponentenfragebogen oder eine SBOM-Anforderung hat, senden Sie diese über unser Kontaktformular mit Angabe von Produkt, Edition und Version, die Sie einsetzen, dann füllen wir sie mit den konkreten Antworten für Ihren Build aus.
Diese Seite dient der Unterstützung Ihrer eigenen Bewertung. Sie enthält Informationen über unsere Produkte und unsere Praxis, keine Rechtsberatung zu Ihren Pflichten nach der Verordnung.